Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 750/24

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 29. Februar 2024 - 12 K 4250/21 - ist wirkungslos.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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