Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 10 AL 88/01

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 19.02.2001 und 02.03.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.04.2001 dazu verurteilt, dem Kläger weiter Insolvenzgeld in Höhe von 4.897,83 DM zu zahlen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers und des Beigeladenen dem Grunde nach.


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