Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 AL 96/04

Tenor

Der Bescheid vom 24.02.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.04.2004 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, Arbeitslosengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers zu erstatten.


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