Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 AL 131/04

Tenor

Der Bescheid vom 05.07.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.08.2004 wird aufgehoben. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers zu erstatten. Berufung und Revision werden zugelassen.


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