Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 53/05 ER

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, darlehensweise die Energiekostenschulden der Antragsteller gegenüber der Firma F GmbH in Höhe von 2854,50 Euro zu übernehmen und diesen Betrag unmittelbar an das Energieversorgungsunternehmen auszuzahlen. Die Kosten der Antragsteller trägt der Antragsgegner.


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