Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 99/05 ER

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, darlehensweise die gegenüber der Fa. FX1W GmbH bestehenden Energie- kostenschulden der Antragsteller in Höhe von 350,24 EUR zu übernehmen und diesen Betrag unmittelbar an das Energieversorgungsunternehmen auszuzahlen. Die Kosten der Antragsteller trägt der Antragsgegner.


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