Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 11 RA 20/04

Tenor

Der Bescheid vom 13.11.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.09.2004 wird aufgehoben. Die Beklagte hat die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen