Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 7 KA 9/05

Tenor

1. Der Beklagte wird unter Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 12.07.2007 verurteilt, die zu erstattenden Kosten des Neubescheidungsverfahrens auf 5.384,72 Euro festzusetzen. 2. Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die Kosten des Klägers gesamtschuldnerisch. 3. Streitwert: 3.715,71


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