Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 2/07

Tenor

Die Bescheide des Beklagten vom 30.11.2005, 09.02.2006 und 17.03.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 29.11.2006 werden aufgehoben. Der Beklagte wird ver- pflichtet, die ungedeckten Kosten der Eingliederungshilfe für den Kläger in Form der in der Zeit vom 02.01. bis 30.06.2006 im Heilpädagogischen Zentrum Zülpich durchgeführten heil- pädagogischen Maßnahme zu übernehmen. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte.


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