Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 8 R 55/07

Tenor

Der Bescheid vom 20.09.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.05.2007 wird aufgehoben, soweit die Beklagte Sozialversicherungsbeiträge für die von der Klägerin übernommenen Buß- und Verwarngelder (einschließlich Steuern) erhebt. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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