Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 19 SO 31/07

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.09.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.03.2007 verurteilt, die Kosten für die Wohnung "B. L. 0" in I. für die Monate Oktober und November 2006 in Höhe von 835,72 EUR zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten der Klägerin zu erstatten.


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