Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 AY 2/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern 4.791,06 EUR zu zahlen. Im Übrigen - wegen des Zinsbegehrens - wird die Klage abgewiesen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger trägt der Beklagte.


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