Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 4 R 133/07

Tenor

Der Bescheid vom 24.07.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 28.06.2007 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird endgültig auf 6.081,97 EUR festgesetzt.


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