Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 6 AS 45/08

Tenor

Der Bescheid vom 22.02.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14.04.2008 in der Fassung des Bescheides vom 23.05.2008 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.


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