Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 6 KN 35/09 ER

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 23.01.2009 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 131,00 Euro festgesetzt.


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