Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 7 KA 2/08

Tenor

Der Bescheid des Zulassungsausschusses für Ärzte für den Bezirk der KV Nordrhein vom 31.10.2002 in der Fassung des Beschlusses der Berufungsausschusses für Ärzte für den Bezirk der KV Nordrhein vom 31.01.2008 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts hinsichtlich der Fallzahlenbegrenzung und der Beschränkung des Zugangsweges neu zu bescheiden. Der Beklagte und die Beigeladene zu 5) tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.


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