Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 12 SB 1015/12

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 00.00.0000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 00.00.0000 verurteilt, den GdB des Klägers ab dem 00.00.0000 mit 80 zu bewerten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


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