Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 4 R 804/12

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 14.07.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.11.2012 verurteilt, dem Kläger Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit unter Zugrundelegung eines Leistungsfalles vom 13.05.2011 ab dem 01.06.2011 auf Dauer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach.


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