Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 132/14

Tenor

Der Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 12.12.2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 24.03.2014 verurteilt, dem Kläger 1.555,75 EUR zu zahlen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte.


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