Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 6 U 135/16

Tenor

Der Bescheid vom 20.04.2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 09.06.2016 wird abgeändert. Es wird festgestellt, dass es sich bei dem Ereignis vom 25.01.2016 um einen Arbeitsunfall handelt. Die Beklagte trägt die hälftigen außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach.


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