Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 41/17

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 06.10.2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14.02.2017 verurteilt, der Klägerin 367,72 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt ein Sechstel der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Im Übrigen haben die Beteiligten einander Kosten nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen