Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 23 AS 268/23 ER

Tenor

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragstellern für den Zeitraum 01.06.2023 bis 31.08.2023 vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.

2. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.

3. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin T aus N zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes beigeordnet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen