Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Detmold - S 4 AS 92/05

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 30.03.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.10.2005 verurteilt, dem Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auch für Februar 2005 zu gewähren. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen.


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