Beschluss vom Sozialgericht Detmold - S 21 AS 226/06 ER

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.


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