Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 20 (2) RJ 103/04

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 11.12.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.06.2004 wird teilweise aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit seit April 2003 nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger die Hälfte der außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.