Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 23 AS 2298/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu 60 %. Außergerichtliche Kosten des Klageverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Berufung wird nicht zugelassen.


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