Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Dortmund - S 25 R 1914/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 4,75 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtstreits. Der Streitwert wird endgültig auf 385,54 Euro festgesetzt. Die Berufung wird zugelassen.


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