Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 58 AS 3150/15

Tenor

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 20.05.15 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.07.15 verurteilt, der Klägerin zu 1) im Zeitraum Mai bis Oktober 2015 höhere Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 1,07 Euro zu gewähren. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. 4. Die Berufung wird zugelassen.


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