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BGB § 558d Qualifizierter Mietspiegel

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Entspricht ein Mietspiegel den Anforderungen, die eine nach § 558c Absatz 5 erlassene Rechtsverordnung an qualifizierte Mietspiegel richtet, wird vermutet, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Haben die nach Landesrecht zuständige Behörde und Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel anerkannt, so wird vermutet, dass der Mietspiegel anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht.

(2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anpassung nach Satz 1 und für die Neuerstellung nach Satz 3 ist der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden. Satz 4 gilt entsprechend für die Veröffentlichung des Mietspiegels.

(3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Amtsgericht Bonn - 206 C 24/25
21. November 2025
206 C 24/25 21. November 2025
Urteil vom Landgericht Hamburg (7. Zivilkammer) - 307 S 8/25
16. Oktober 2025
307 S 8/25 16. Oktober 2025
Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 11 AS 23/20
25. August 2025
L 11 AS 23/20 25. August 2025
Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 11 AS 245/24
25. August 2025
L 11 AS 245/24 25. August 2025
Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 11 AS 431/22
25. August 2025
L 11 AS 431/22 25. August 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - VIII ZB 69/24
15. Juli 2025
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Urteil vom Landgericht Berlin (67. Berufungskammer) - 67 S 285/24
1. Juli 2025
67 S 285/24 1. Juli 2025
Urteil vom Landessozialgericht Hamburg (4. Senat) - L 4 AS 69/24
5. Mai 2025
L 4 AS 69/24 5. Mai 2025
Beschluss vom Amtsgericht Wiesbaden - 935 C 4000/24
26. Februar 2025
935 C 4000/24 26. Februar 2025
Urteil vom Hessisches Landessozialgericht (6. Senat) - L 6 AS 74/22
22. Januar 2025
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