Beschluss vom Sozialgericht Duisburg - S 7 KR 1/07 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiliegen Anordung verpflichtet, die Kosten für die Versorgung der Antragstellerin mit dem Medikament "Fiblaferon" in dem Zeitraum vom 23.04.2007 bis 03.06.2007 in einem Umfang von 3 x 1 Mio E.s.c. pro Woche vorläufig zu übernehmen.

Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 31.03.2007 abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin dem Grunde nach zu 1/3.


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