Urteil vom Sozialgericht Duisburg - S 38 AS 4282/18

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 23.05.2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.10.2018 wird dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, dem Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II in Form der Miete i.H.v. 300 EUR monatlich für die Zeit vom 01.05.2018 bis 30.04.2019 zu gewähren. Die Kosten in Höhe von 300 EUR monatlich werden auf das Konto der Großmutter des Klägers, Frau Anna R., bei der Sparkasse N., BLZ xxxxxxxx, Kontonummer xxxxxxxxxxx gezahlt. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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