Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 28 AS 143/05 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragstellern vorläufig bis zum 31.05.2006 ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zu gewähren und zwar für die Zeit vom 23.12.2005 bis 31.12.2005 in Höhe von 57,00 Euro und für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.05.2006 in Höhe von 190,00 Euro monatlich. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.


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