Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 1 (16) U 166/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ihre gegenüber ihrem Versicherten W im Rahmen seiner Mesotheliom-Erkrankung in der Zeit vom 30.07.2001 bis zum 13.01.2002 erbrachten Leistungen zu erstatten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.


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