Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 42 SO 33/07 ER

Tenor

1.) Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S aus E wird abgelehnt. 2.) Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. 3.) Kosten sind nicht zu erstatten.


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