Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 17 SO 138/10 ER

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten für Gebärdensprachdolmetscher für 11,5 Wochenstunden Vorlesungen und sonstige Lehr-veranstaltungen, davon 7 Stunden in Doppelbesetzung, zu den Konditionen, die der LVR mit dem Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher NRW ausgehandelt hat, vom Tag des Erlasses dieses Beschlusses an bis zum 31.07.2010 zu gewähren. Der Antragsgegner wird ferner verpflichtet, vorläufig Kosten für studentische Mitschreibhilfen nach angemessenem Bedarf in Höhe von 6,00 Euro pro Stunde vom Beginn der Vorlesungszeit (12.04.2010) an bis zum 31.07.2010 zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in Höhe von 4/5.


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