Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 17 AY 6/11 ER

Tenor

Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 19.01.2011 bis zum Ende des Aufenthaltes des Antragstellers im Haus N G Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 287,00 EUR monatlich zu gewähren. Die Beigeladene trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.


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