Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 14 KA 165/07

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Honorarbescheide für die Quartale III/06 und IV/06 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 13.08.2007 verurteilt, über das vertragsärztliche Honorar der Kläger in den Quartalen III/06 und IV/06 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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