Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 14 KA 184/09

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Beschlusses vom 16.09.2009 verurteilt, der Klägerin auf ihren Antrag vom 30.06.2009 die Anstellung des Psychologischen Psychotherapeuten Herrn Dipl.-Psych. B E1 anstelle der ausscheidenden, für die Klägerin psychotherapeutisch tätig gewesenen Frau S M im Umfang von 32 Wochenstunden zu genehmigen. Ferner wird festgestellt, dass der Beschluss des Beklagten vom 16.09.2009 hinsichtlich der Ablehnung der Genehmigung der Anstellung der Frau Dipl.-Psych. C1 C2 rechtswidrig war. Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte und die Beigeladene zu 7) je zur Hälfte.


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