Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 44 R 1710/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Kosten für die zu Gunsten des Q1 C in der Zeit vom 06.02.2014 bis 28.02.2014 durchgeführte Kinderrehabilitation in Höhe von 1.290,75 EUR zu erstatten. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Berufung wird zugelassen. Der Streitwert wird endgültig auf 1.290,75 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.