Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 34 KR 1232/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20,- Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt neun Zehntel und die Beklagte trägt ein Zehntel der Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 1.115,16 Euro festgesetzt.


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