Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 12 AS 1464/23

Tenor

Der Klägerin …… …… wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,00 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft, auferlegt.

Die Klägerin hat die durch ihr Ausbleiben entstandenen Auslagen zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7 8

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen