Urteil vom Sozialgericht Köln - S 7 AS 2502/13

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Änderungsbescheides vom 20.02.2013 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 08.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.06.2013 verurteilt, der Klägerin für die Mo-nate 01.03.2013 – 31.08.2013 die tatsächlichen Kosten der Unterkunft i.H.v. 620,- EUR (Kosten der Unterkunft und Heizung einschließlich Warmwasserkos-ten) zu gewähren. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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