Urteil vom Sozialgericht Köln - S 12 KR 460/15

Tenor

hat die 12. Kammer des Sozialgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 21.12.2015 durch die Vorsitzende, die Richterin am Sozialgericht Dr. Erberich, sowie die ehrenamtliche Richterin Ortanderl und die ehrenamtliche Richterin Streit für Recht er-kannt: Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 30.01.2015 in der Fas-sung des Widerspruchsbescheides vom 30.06.2015 verurteilt, der Klägerin eine mehrzeitige stationäre Liposuktion der Ober- und Unterschenkel sowie der Oberarme als Sachleistung zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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