Urteil vom Sozialgericht Münster - S 14 R 167/19

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 04.01.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.02.2019 unter Einschluss des Bescheides vom 06.12.2018 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den 31.08.2019 hinaus Rentenleistungen wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach in vollem Umfang.


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