Beschluss vom Sozialgericht Münster - S 27 KR 437/24 ER

Tenor

1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet,

dem Antragsteller bis zur bestands- bzw. rechtskräftigen Entscheidung in der

Hauptsache, längstens jedoch bis zum 10.05.2025, vorläufig und unter dem Vorbehalt der Rückforderung der Kosten, die begehrte Lipidapheresetherapie zu gewähren.

2. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des


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