Urteil vom Landgericht Köln - 36 O 231/21

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 4.491,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.10.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin zu 2) 4.491,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.10.2020 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.


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