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BGB § 651i Rechte des Reisenden bei Reisemängeln

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen.

(2) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,

1.
wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten
2.
wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann.
Ein Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleistungen nicht oder mit unangemessener Verspätung verschafft.

(3) Ist die Pauschalreise mangelhaft, kann der Reisende, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nichts anderes bestimmt ist,

1.
nach § 651k Absatz 1 Abhilfe verlangen,
2.
nach § 651k Absatz 2 selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
3.
nach § 651k Absatz 3 Abhilfe durch andere Reiseleistungen (Ersatzleistungen) verlangen,
4.
nach § 651k Absatz 4 und 5 Kostentragung für eine notwendige Beherbergung verlangen,
5.
den Vertrag nach § 651l kündigen,
6.
die sich aus einer Minderung des Reisepreises (§ 651m) ergebenden Rechte geltend machen und
7.
nach § 651n Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 37 C 260/25
6. Februar 2026
37 C 260/25 6. Februar 2026
Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 37 C 202/25
2. Februar 2026
37 C 202/25 2. Februar 2026
Urteil vom Bundesgerichtshof - X ZR 15/25
20. Januar 2026
X ZR 15/25 20. Januar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 11 U 31/25
24. September 2025
11 U 31/25 24. September 2025
Endurteil vom Amtsgericht München - 112 C 7280/25
8. September 2025
112 C 7280/25 8. September 2025
Urteil vom Amtsgericht Daun - 3b C 120/24
9. April 2025
3b C 120/24 9. April 2025
Urteil vom Landgericht Bonn - 7 O 222/24
26. März 2025
7 O 222/24 26. März 2025
Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main (24. Zivilkammer) - 2-24 S 2/24
11. März 2025
2-24 S 2/24 11. März 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - X ZR 68/24
18. Februar 2025
X ZR 68/24 18. Februar 2025
Endurteil vom Landgericht München II - 14 O 2061/24
10. Januar 2025
14 O 2061/24 10. Januar 2025