Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 K 4263/04

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines ablehnenden Bescheides vom 11. August 2004 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung L. vom 5. November 2004 verpflichtet, dem Kläger die von ihm am 8. Juni 2004 beantragte Teilungsgeneh-migung gegen Vorlage einer sogenannten Vereinigungsbaulast zu erteilen.


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