Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 272/06

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 2. Mai 2006 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 3. April 2006 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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