Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 584/03

Tenor

Der Heranziehungsbescheid des Beklagten vom 27. August 2002 und dessen Widerspruchsbescheid vom 21. Februar 2003 werden aufgehoben und der Beklagte wird verurteilt, den gezahlten Erschließungsbeitrag in Höhe von 62.898,38 EUR zu erstatten.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.900,- EUR vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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